💸 Wegzugsteuer-Rechner
Wer eine wesentliche Beteiligung (mindestens 1 %) an einer Kapitalgesellschaft hält und den deutschen Wohnsitz aufgibt, kann die Wegzugsteuer nach § 6 AStG auslösen. Die Steuer wird auf den fiktiven Veräußerungsgewinn erhoben — als wäre die Beteiligung am Tag des Wegzugs verkauft worden.
⚠ Wichtig: Dies ist ein grober Überschlag, keine Steuerberatung.
Die echte Berechnung ist komplex (gesamter persönlicher Steuersatz, Teileinkünfteverfahren,
Abgeltungsteuer-Wahlrecht, EU/EWR-Stundung). Vor einem Wegzug unbedingt eine Steuerberatung
einschalten — auch ein paar Monate vorher, weil Stundungsanträge Vorlauf brauchen.
Geschätzte fiktive Wegzugsteuer
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So funktioniert die Berechnung im Überschlag
- Fiktiver Veräußerungserlös = anteiliger gemeiner Wert.
- Veräußerungsgewinn = Erlös − anteilige Anschaffungskosten.
- Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns wird angesetzt (bei Beteiligungen im Privatvermögen, § 3 Nr. 40 EStG).
- Auf den steuerbaren Teil dein persönlicher Steuersatz.
Stundung: Bei Wegzug in EU/EWR ist die Steuer auf Antrag bis 2022 zinslos gestundet worden. Seit der ATAD-Umsetzung 2022 gibt es nur noch eine Ratenzahlung über sieben Jahre — und das auch nur unter Bedingungen. Drittländer: keine Stundung, Sicherheitsleistung erforderlich.
Sonderfälle: Bei tatsächlichem Verkauf nach Wegzug kann die Steuer korrigiert werden („nachträgliche Stundung", Rückkehr-Privileg bei Rückkehr innerhalb 7 Jahren etc.).