👴 Deutsche Rente im Ausland
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt prinzipiell weltweit. Aber: Je nachdem, wo du wohnst, wird dein Auslandsanteil unterschiedlich behandelt — und manche Rentenarten werden gekürzt.
Die drei Länder-Kategorien der DRV
- EU / EWR / Schweiz — uneingeschränkte Auszahlung, Auslandsanteil und Inlandsanteil identisch. Anrechnung von Auslands-Versicherungszeiten möglich.
- Sozialversicherungsabkommen (SVA)-Staaten — z.B. USA, Kanada, Türkei, Japan, Israel, Australien (eingeschränkt). Anrechnung gegenseitig, Auszahlung uneingeschränkt gem. SVA.
- Vertragslose Länder — Rente wird gezahlt, aber:
- Auslandsanteil (typischerweise 70 % der Rente bei Wegzug in vertragsloses Drittland)
- Keine Anerkennung von Auslands-Versicherungszeiten
Was du bei der DRV erledigen musst
- Auslandsanschrift melden — Formular V0901
- Lebensbescheinigung einmal jährlich (digital oder per Konsulat)
- Auszahlung auf Konto wählen — entweder deutsches Konto oder direkt im Ausland
- Besteuerung: Rente wird in DE besteuert, im Zielland je nach DBA zusätzlich oder freigestellt
⚠ Dies ist eine grobe Übersicht. Persönliche Renten-Auskunft bei der DRV (Formular V0210)
ist immer der erste Schritt. Bei größeren Vermögensverhältnissen zusätzlich Steuerberatung.