👴 Deutsche Rente im Ausland

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt prinzipiell weltweit. Aber: Je nachdem, wo du wohnst, wird dein Auslandsanteil unterschiedlich behandelt — und manche Rentenarten werden gekürzt.

Die drei Länder-Kategorien der DRV

  1. EU / EWR / Schweiz — uneingeschränkte Auszahlung, Auslandsanteil und Inlandsanteil identisch. Anrechnung von Auslands-Versicherungszeiten möglich.
  2. Sozialversicherungsabkommen (SVA)-Staaten — z.B. USA, Kanada, Türkei, Japan, Israel, Australien (eingeschränkt). Anrechnung gegenseitig, Auszahlung uneingeschränkt gem. SVA.
  3. Vertragslose Länder — Rente wird gezahlt, aber:
    • Auslandsanteil (typischerweise 70 % der Rente bei Wegzug in vertragsloses Drittland)
    • Keine Anerkennung von Auslands-Versicherungszeiten

Was du bei der DRV erledigen musst

  • Auslandsanschrift melden — Formular V0901
  • Lebensbescheinigung einmal jährlich (digital oder per Konsulat)
  • Auszahlung auf Konto wählen — entweder deutsches Konto oder direkt im Ausland
  • Besteuerung: Rente wird in DE besteuert, im Zielland je nach DBA zusätzlich oder freigestellt

→ Offizielle DRV-Seite: Rente im Ausland

⚠ Dies ist eine grobe Übersicht. Persönliche Renten-Auskunft bei der DRV (Formular V0210) ist immer der erste Schritt. Bei größeren Vermögensverhältnissen zusätzlich Steuerberatung.